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Bauvorhaben in der Kritik

06 Juni 2008


Nach zahlreichen Anfragen besorgter Bürger beim VVV stellen wir wieder einmal fest, dass mit Stadtplanung und Architektur im Stadtbezirk 4 einiges im Argen liegt. Anhand einer Reihe von Beispielen wollen wir die Probleme deutlich machen. Umnutzungen und Neubauten der letzten Jahre sprengen zunehmend den baulichen Rahmen, der die Linksrheinischen Stadteile so anziehend macht und den Bürgern die Identifikation mit dem Wohnumfeld ermöglicht.

Bereits bei der Feldmühlebebauung und der Planung auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs hat der VVV eine sensiblere Planung gefordert. Mögen Projekte wie der Karlshof auf der Lankerstr. und der Sophienhof auf der Quirinstr. durch ihre historisierenden Fassaden dem unkritische Betrachter noch ihr übertriebenes Bauvolumen verschleiern, sie sind auch dafür verantwortlich das sich der Stadtteil in eine kritische Richtung entwickelt.

Neue, alarmierende Bauvorhaben zeigen auf, dass es keine adäquate Vertretung der Interessen der Bürger für die Städtebaulichen Interessen gibt.

Es lebe der Sozialismus - Merkwürdige Nostalgie in Oberkassel

18.01.2013 GE


Oberkassel, das kann man wohl behaupten, ist im tiefsten Herzen ein bürgerlich-konservativer Stadtteil. Um so erstaunlicher der Eindruck, dass immer mehr hochpreisige Wohnanlagen entstehen, die an die Protzbauten der frühen sozialistischen DDR erinnern.

Wer jemals in Berlin die Karl-Marx- Allee / Frankfurter Tor besuchte, wird in Details und Anmutung an einige neu errichtete oder geplante Bauten in Oberkassel erinnert.

Z.B. an der Hansaallee, pardon in „Neu Oberkassel“ entsteht ein Wohnparadies, das wohl jedem strammen SEDler die Freudentränen in die Augen treibt: Wachen vor der Einfahrt, eine geschlossene und von der Nachbarschaft hermetisch abgeriegelte Wohnanlage mit allen Wohlfühl-Errungenschaften wie in Wandlitz, selbstverständlich auch kamerabeäugt; Erich wird im Jenseits seinen Augen nicht trauen!


Historisierende „Residenzen“ werden gebaut um sie dann gewinnträchtig verkaufen zu können. Dafür werden neuerdings intakte Wohnhäuser abgerissen und die Mieter vertrieben. Und die Politik schaut tatenlos zu, ja sie unterstützt diese Vorhaben sogar indem sie dem Abriss zustimmt. Zur Zeit flüchten viele Anleger in das sog. „Betongold“.

Man kann sicher davon ausgehen, dass wir hier am Anfang einer unseligen Entwicklung

stehen.

Der VVV fordert, dass die Möglichkeiten, die der § 172 BauGB („Milieuschutz“) bietet, in die örtliche Satzung aufgenommen und strikt zum Schutz der Mieter umgesetzt wird.

Mönchenwerther Str. 17

Das Wohnhaus am Park überragt um mehr als ein Geschoss die gesamte Umgebung. Eine besonders große Geschosshöhe und ein Staffelgeschoss lassen den Baukörper dominant wirken und sind Vorgabe für die nächsten Bauten.

Wohnhaus Salierstr. 37

Im April 2005 schrieb die Stadt Düsseldorf für die Bebauung dieses Grundstücks einen Investorenwettbewerb aus. Der Text der Ausschreibung und damit die Vorgabe für die Planung geht ausführlich auf die sensible städtebauliche Situation ein. Hier einige Zitate:

„Die Bebauung südlich und westlich des Grundstücks ist geprägt durch die kleinteilige, dörfliche Struktur des historischen Siedlungskerns entlang der Oberkasseler Straße. Das Grundstück liegt innerhalb des Satzungsgebiets des Denkmalbereichs Oberkassel."

„Das Umfeld ist geprägt durch die überwiegend ein- bis zweigeschossige, kleinteilige und historische Bebauung."

„Es handelt sich hierbei um die Überreste dieser dörflichen Struktur, auf die mit einer ergänzenden Architektur geantwortet werden muss. Reine Flachdachkonstruktionen würden sich aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten weniger einfügen."


Im Oktober 2005 tagte das Preisgericht. Es bestand aus:

- Dr. Bonin, damals Referent des Oberbürgermeisters

- Richard Erben, Leiter des Planungsamtes

- G.R. Willms, Leiter des Amtes für Immobilienmanagement


Den Zuschlag erhielt der Entwurf „La Joya" des Büros Toepel, und es entstand ein für den Standort maßstabsloses Bauwerk mit Flachdach, das jeden Bezug auf die umgebende Bebauung vermissen lässt. Man sollte meinen, dass die Preisrichter die Ausschreibung des Wettbewerbs nicht gelesen hatten, denn alle Vorgaben daraus wurden bedenkenlos über Bord geworfen. Am 29. März 2006 nahm die Bezirksvertretung 4 mit Bedauern zur Kenntnis, dass sie nicht in das Wettbewerbsverfahren einbezogen worden war.

Neubau Kindertagesstätte Wettiner Str. 6


Am 5. Dezember 2007 verabschiedete die Bezirksvertretung 4 einstimmig die Bauvoranfrage zur Errichtung einer 3 -geschossigen Kindertagesstätte mit Familienzentrum und 4 Maisonette-Wohnungen einschließlich der dafür erforderlichen Befreiungen vom geltenden Baurecht. Laut Beschlussvorlage „befindet sich das Grundstück Wettiner Str. 6 im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5277/67, der das Gebiet als Baugrundstück für den Gemeindebedarf -evangelisches Gemeindezentrum- ausweist und eine Eingeschossigkeit sowie eine durch Baugrenzen festgelegte überbaubare Grundstücksfläche festsetzt."

Derselbe Bebauungsplan weist das danebenliegende Grundstück entlang der Arnulfstraße -ebenfalls im Besitz der Kirchengemeinde- als allgemeines Wohngebiet mit viergeschossiger Bebauung aus. Hier entstanden nach 1974 mit Hilfe des Investors GFR 25 Dienstwohnungen, eine Altentagesstätte und Büroräume für den Investor.

Ein Teil dieser Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kindergarten wurde in den letzten Jahren in Form von Eigentumswohnungen veräußert. Hierzu wurde das Gelände parzelliert, und zwar merkwürdigerweise so, dass der Grenzabstand zum viergeschossigen Wohnhaus nur 1m betrug, zum eingeschossigen Kindergarten aber 5m. Eine nach Baurecht unbedingt erforderliche Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück wurde nicht eingetragen.

Dieses Versäumnis kommt der Planung der neuen Kindertagesstätte zugute: In der Bauvoranfrage beruft sich der Architekt darauf, dass bei einem Grenzabstand von 5m ein dreigeschossiges Gebäude zulässig sei. Dies wurde von der genehmigenden Behörde wohl auch so gesehen und daher Befreiung erteilt von der Festsetzung einer eingeschossigen Bebauung im rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Bei dieser Gelegenheit wurden dann auch alle anderen Abweichungen sanktioniert: die Überschreitung der Baugrenze um 2m, die unzulässige Tiefgarageneinfahrt und die 4 Maisonette-Wohnungen.

Niemand kann erwarten, dass die Bezirksvertretung 4 bei ihrem einstimmigen Beschluss die Problematik dieser Befreiung erkennen konnte: Sie geschah, ohne die Rechte Dritter, nämlich der Grundstücksnachbarn, zu berücksichtigen. Deren Wohnsituation wird demnächst durch ein dreigeschossiges Bauwerk in wenigen Metern Abstand empfindlich beeinträchtigt.

Alt-Niederkassel 80/82

unsere Kommentare und die Unterlagen zur Dienstaufsichtsbeschwerde zum Abriss und Neubau finden Sie auf einer eigenen Seite

Strandbad Lörick/Paradieshafen

Das Strandbad gehört ebenfalls zu den bedrohten Gebäuden.