Facebook
Instagram @vvv_linksrheinsch

 Alt Niederkassel 80/82

Was daraus geworden ist:

Das Gebäude widerspricht in vielen Belangen den Forderungen des Denkmalschutzes. Insbesondere soll es sich in die Architektur der Umgegend einfügen. 

Das tut es nicht!

Säulen sind untypisch für die dörfliche Bebauung.

Die Bebauung ist geschlossen, d.h. es schließt an die Nachbarschaft an.

Glasierte Ziegel sind ebenfalls ortsfremd und eigentlich nur bei öffentlichen Gebäuden wie Kirchen zu finden.


Die Antwort auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde:

Abriss Haus Alt Niederkassel 80/82

13 June 2008 FA


Vor ein paar Tagen wurde mit dem Abriss der alten Häuser Alt Niederkassel 80 und 82 begonnen.

Nun kann man sagen: Was soll´s, schön und erhaltenswert waren sie nicht, also weg damit! Aber leider steckt hinter diesem Abriss mehr, als so mancher Niederkasseler vermuten mag. Der Planungsdezernent Dr.Gregor Bonin stellt der BV 04 den Entwurf seiner als Architektin tätigen Ehefrau als ein dem dörflichen Charakter angemessene Bebauung vor, und ein Großteil unserer Lokalpolitiker stimmt dem kritiklos zu! Ein „Einfamilienhaus" ist in der Planung, das den gültigen Bebauungsplan um ein mehrfaches überschreitet. Es gelten keine Baugrenzen und -linien, vorgegebene Trauf- und Firsthöhen werden um ein Vielfaches überschritten; Nachbarinteressen werden nicht berücksichtigt (oder erkauft!?)! Die vor Jahren mühsam erreichte Erhaltungssatzung ist keinen Pfifferling mehr wert! Und all das, um ureigenste private Interessen eines Bauherrn zu befriedigen. Dieser leichtsinnige Akt von Verwaltung und Politik hat nachhaltige Folgen: Es ist der „Fuß in der Tür" derjenigen, die mit ihren Grundstücksspekulationen im Dorf eine „schnelle Mark" machen wollen. Der VVV hat aus diesem Grund eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Oberbürgermeister gerichtet. Diese wurde bis heute nicht zu Kenntnis genommen.


Zwei Sätze noch zum abgerissenen Haus: Es handelt sich um ein ca. 250 Jahre altes Fachwerkhaus, ähnlich dem unter Denkmalschutz stehenden alten Kornhaus auf der gegenüberliegenden Seite. In der Gaststube von Meuser hängt ein Ölbild von Ritzenhofen, auf dem das Haus, hier noch mit dem damals üblichen Krüppelwalm, zu sehen ist.

Wollen wir hoffen, dass wir auch in Zukunft die Eigenarten des alten Niederkassel nicht nur auf Ölbildern, sondern auch in der Wirklichkeit erleben dürfen.



Zitat:

Dienstaufsichtsbeschwerde an den Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf vom 13.4.2008

An den

Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf

Herrn Joachim Erwin

Marktplatz 1

40213 Düsseldorf


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 27. Februar 2008 wurde von der Bauverwaltung die Beschlussvorlage Nr. 174 10/2008 zur Abstimmung vorgelegt. Sie betrifft den Abriss eines über 250 Jahre alten Hauses Alt-Niederkassel 80/82 sowie den Neubau eines dreigeschossigen Wohnhauses an gleicher Stelle.

Der VVV legt in dieser Sache Dienstaufsichtsbeschwerde ein mit folgender Begründung:


1. Mit der vorgesehenen Bebauung wird das Ortsbild von Niederkassel empfindlich beeinträchtigt. Weder die Baumasse noch das luxuriöse Erscheinungsbild entsprechen der Tradition des gewachsenen Dorfcharakters.

2. Durch den direkten Anbau an das Haus Alt-Niederkassel 78 wird die Abstandsfläche zum Nachbarn nicht eingehalten.

3. Die vorgesehene Bebauung widerspricht dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 5278/52 vom 20. Februar 1988. Für die massive Überschreitung der im B - Plan vorgeschriebenen Geschosszahl, Traufhöhe, Firsthöhe, sowie der Baulinien und Bau¬grenzen besteht kein öffentliches Interesse. Sie kann allenfalls mit privaten Interessen des Bauherrn begründet werden.

4. Dass es sich bei der planenden Architektin um die Ehefrau des zuständigen Dezernenten handelt, führt zwangsläufig zu einer Interessenkollision.

Mit freundlichen Grüßen


Fritz Aurin

1. Vorsitzender für den geschäftsführenden Vorstand

Zustimmung der BV4


Die Zustimmung der BV4 zu der ihr von der Verwaltung vorgelegten Bauvoranfrage veranlasste den VVV zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde mit folgender Begründung:

Mit der geplanten Bebauung wird das Ortsbild von Niederkassel empfindlich beeinträchtigt. Weder die Baumasse noch das luxuriöse Erscheinungsbild entsprechen der Tradition des gewachsenen Dorfcharakters.

Durch den direkten Anbau an das Haus Alt - Niederkassel 78 wird die Abstandsfläche zum Nachbarn verletzt.

Die vorgesehene Bebauung widerspricht dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 5278/52 vom 20. Februar 1988. Für massive Überschreitung der im B - Plan vorgeschriebenen Geschosszahl, Traufhöhe, Firsthöhe, sowie der Baulinien und Baugrenzen besteht kein öffentliches Interesse. Sie kann allenfalls mit privaten Interessen des Bauherrn begründet werden.

Dass es sich bei der planenden Architektin um die Ehefrau des zuständigen Planungsdezernenten handelt, führt zwangsläufig zu einer Interessenkollision und wird in der betroffenen Öffentlichkeit als besonders dreist empfunden.