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Bebauung hinter dem alten Bahnhof am Belsenplatz

31 Mai 2022


Am 18.5.2022 genehmigte die Bezirksvertretung 4 in ihrer Sitzung unter Tagesordnungspunkt 38 die, von einem privaten Investor, geplante Bebauung des Areals hinter dem alten Bahnhof am Belsenplatz.

In der folgenden Darstellung haben wir einmal die geplanten Baumassen dargestellt:

Die geplante Nutzung sieht neben Gewerbe im Erdgeschoss in den oberen Geschossen auch luxuriöses Wohnen vor und überschreitet das gemäß Bebauungsplan ( gekürzt: B-Plan ) vorgesehene Baufenster und die zulässige Massen dabei deutlich.


Die Planung missachtet in mehreren Punkten die mit gutem Grund aufgestellten Vorgaben des B-Plans und die Interessen der Anlieger*innen.

Wir haben deshalb erhebliche Bedenken gegen die Planung, und die Entscheidung der Bezirksvertretung ist uns aus folgenden Gründen nicht nachvollziehbar:

1. Im Bebauungsplan (Nr. 5178/044 vom 2.8.2010) ist eine maximal 2-geschossige Bebauung gefordert. Die geplante Bebauung weist hingegen 3-4 Vollgeschosse auf und konkurriert damit mit dem Baudenkmal Alter Bahnhof Oberkassel

2. Im Bereich des Biergartens wurde im B-Plan eine Bebauung ausgeschlossen. Die geplante Bebauung überschreitet das vorgesehene Baufenster hingegen um über 12m in Richtung des Biergartens, so dass der Neubau sehr nah an den Alten Bahnhof mit Biergarten heranrückt.


Beide, beim vorliegenden Entwurf ignorierte Vorgaben sind jedoch richtig und wichtig. Der Alte Bahnhof sollte als Solitär wahrnehmbar sein, um die frühere Kopfbahnhof-Situation im städtebaulichen Kontext auch weiterhin verstehen zu können. Mit der Lücke zur neuen Bebauung wurde im B-Plan bewusst ein Abstand geplant, um einen Konflikt zwischen der Wohnbebauung und dem Betrieb eines Biergartens der Gastronomie  zu vermeiden. Die Schlafzimmer und Balkon in den Obergeschossen der Luxuswohnungen würde hingegen gemäß der neuen Planung unmittelbar an den Biergarten angrenzen.

Diese wesentlichen Festlegungen des B-Planes  werden bei der vorliegenden Planung radikal ignoriert und mit den Befreiungen legitimiert. 


Die Gebäudemasse übersteigt zudem um mehr als 150% die im B-Plan geforderten Grenzwerte. 

Warum die Bezirksvertretung den beantragten Befreiungen für dieses Bebauung mehrheitlich zustimmte ist uns nicht nachvollziehbar.

Es erscheint uns u.a. für den weiteren Betrieb der alteingesessenen Gastronomie des Alten Bahnhofs ausgesprochen problematisch. Diese Entscheidung sollte daher noch einmal kritisch hinterfragt und korrigiert werden!

Eine Wohnnutzung an diesem Ort ist ein großer Fehler. 


Neben der Befreiung vom B-Plan gibt es natürlich noch ein paar andere Themen bei der Planung, die wir sehr kritisch sehen. 

Da wäre einerseits der seltsame Zuckerbäckerstil der wieder unsere Forderung nach einem Gestaltungsbeirat mehr als gerechtfertigt erscheinen lässt. 

Andererseits stellen sich natürlich auch Fragen nach dem Öffentlichen Raum und der Verantwortung der Beteiligten. Dieses Objekt im Kern Oberkassels ignoriert komplett sein Umfeld, es gibt keine Reaktionen auf den öffentlichen Raum. Privatgärten zum Greifweg wirken eher skurril.

Das weist auch auf grundsätzliche Probleme der Stadtplanung in Düsseldorf hin, die offensichtlich sehr von privaten, kleinteiligen Interessen geprägt ist und nicht von den Interessen einer Stadtgesellschaft.

Im Übrigen hat die Stadt Düsselorf ein Vorkaufsrecht für das Areal Belsenpark. 


Weitere Informationen: Rheinische Post 

Wir haben mal nachgemessen:

Bei genauerer Betrachtung fällt auch auf, mit welchen Mitteln die Mehrheitsfraktion der Bezirksvertretung 4 von der Bebauung überzeugt wurde. Der alte Bahnhof wurde einfach um 90 cm höher gezeichnet, damit der Neubau etwas zierlicher wirkt.

Offensichtlich besteht weiterhin kein Interesse, den Konflikt, der mit der Zustimmung zur Bebauung ausgelöst wurde, zu vermeiden.

Das wäre aber eigentlich die Verpflichtung der Politik.

Offener Brief vom 18.10.2022:

Stoppt die Fehlplanung hinter dem Alten Bahnhof!


Der Architektengruppe des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt

Düsseldorf liegt der Belsenplatz schon lange am Herzen. Bereits 2004 hatten wir Vorschläge zu einer

Verschönerung des Belsenplatzes und seiner Verkehrsführung gezeichnet und veröffentlicht. Durch die

geplanten Hochbahnsteige kam 2019 wieder Bewegung in die Diskussion.

Der VVV hatte daraufhin eine Initiative mit dem BDA Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, den

Keyworkern Oberkassel plus und Anwohner*innen mit dem Ziel gestartet, im Bereich des Belsenplatzes

nicht nur Hochbahnsteige zu planen, sondern den gesamten Platz neu zu denken.

Unsere Initiative freute sich darüber, im Juli 2019 mit dem Dezernat ein konstruktives Gespräch führen zu

können. Heraus kam der gemeinsame Wille für einen Gestaltungswettbewerb mit

Bürgerbeteiligungsverfahren für den Belsenplatz bis zur Fußgängerzone hinter dem Alten Bahnhof. Das Ziel

einer besseren städtebaulichen Verbindung vom "alten" und "neuen" Oberkassel war unsere gemeinsame

Formulierung. ( Protokoll der Verwaltung )

Der VVV und seine Mitstreiter hatten also Grund, den Beschluss der Politik zu begrüßen, nicht nur

Hochbahnsteige zu planen, sondern die Luegallee und den Bereich bis hin zum Belsenpark richtigerweise

als mit zu planenden Teil des Belsenplatzes zu erkennen. Wir durften voraussetzen, dass dabei der 2009

aufgestellte Bebauungsplan des Belsenparks, der bis einschließlich Alter Bahnhof reicht, respektiert wird.

Mit großem Unverständnis sehen wir nun die Planung für eine massive Bebauung hinter dem Alten

Bahnhof, die mit dem gemeinsamen Willen von Verwaltung und unserer Initiative einer

zusammenhängenden Neugestaltung des Belsenplatzes nichts zu tun hat. Schon alleine das Fehlen

jeglicher öffentlichen Nutzung, noch nicht einmal im Erdgeschoss, für das der hintere Boule- und

Weihnachtsmarkt-Platz quasi die Terrasse bildet, macht aus der geplanten Verbindung von altem und

neuem Oberkassel das Gegenteil, nämlich eine steinerne Trennung. Die Planung wirft zudem die Frage auf,

warum von dem jungen Bebauungsplan massiv abgewichen werden darf. Wie wurden die vielen

Befreiungsanträge begründet? Wer (auch das Denkmalamt?) hat über sie entschieden?

Wir raten dringend dazu, den gesamten Bauantrag sorgfältig zu überprüfen und die Idee und Oberkassels

Charakter einer städtebaulich zusammenhängenden Qualität von Oberkasseler Brücke bis Belsenpark nicht

aufzugeben!

Das Chateau-Rikx, vor wenigen Tagen abgerissen, stand auf dem letzten Grundstück des vorderen

Belsenparks, das einer neuen Idee bedurfte. Der Bauantrag ist eingereicht, aber noch nicht genehmigt. Die

Baumasse ist gewaltig, der Respekt gegenüber dem Bebauungsplan, den größeren städtebaulichen und

sozialen Zusammenhängen, und leider auch dem Denkmalschutz gering.

Der Bahnhof von 1892 ist ein gut erhaltenes Einzeldenkmal und eines von nur 5 sogenannten Technischen

Denkmälern des Stadtteils. Der Kleinstadtkopfbahnhof - damals noch nicht auf Düsseldorfer Stadtgebiet -

war ein Schritt Düsseldorfs zur Industriestadt und ihrem wenige Jahre späteren städtebaulichen Sprung ins

Linksrheinische. Für den Stadtteil ist der Alte Bahnhof ein historisch wichtiges - wenn nicht das wichtigste -

und eines der ältesten Gebäude. Ein Denkmal, und ganz besonders dieses, genießt Umgebungsschutz!

Der Alte Bahnhof ist ein Solitär, vergleichbar mit einem alten Baum, den man nicht zubaut!

Der im Alten Bahnhof ansässigen Traditions-Gastwirtschaft mit angeschlossenem Biergarten droht eine

leidige "wirtschaftliche" Zukunft vis a vis der geplanten Luxuswohnungen, und zwar deren Schlafzimmern!

Seit Jahren fordert der VVV einen Gestaltungsbeirat. Absehbare Bausünden wie hinter dem Alten Bahnhof,

aber auch die unzusammenhängende städtebauliche Belsenpark-Konzeption insgesamt zeigen, wie

unverzichtbar dieses anderorts etablierte Gremium für Düsseldorf ist.

Volumen verdoppeln!

22.11.2022


Entgegen dem B-Plan wurde ein doppelt so großes Bauvolumen genehmigt.

Nächster Schritt: Klage gegen die Baugenehmigung

6.04.2023


Der Eigentümer des Alten Bahnhofs, das Versorgungswerk der Architektenkammer,  hat nun Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht. (s. Rheinische Post)


Klage erfolgreich, Baustopp!

Am 5.6.2023 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf einem Eilantrag des Nachbarn stattgegeben und die Baumaßnahmen gestoppt. GUT SO!